NIS2-Richtlinie der Europäischen Union
Seit Montag, 16. Januar 2023, ist die NIS2-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten.
EU NIS2-Richtlinie legt Cyber Security Mindeststandards für Betreiber Kritischer Infrastrukturen in der EU fest.
EU reagiert auf Bedrohung durch Cyberangriffe
Die EU reagierte damit auf die stark zunehmenden Cyberangriffe, die gesellschaftlich besonders relevante Einrichtungen und Organisationen bedrohen (Kritische Infrastrukturen). Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von 21 Monaten nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen (bis Oktober 2024). So müssen KRITIS-Unternehmen aus 18 Sektoren ab 50 Mitarbeiter und zehn Millionen Euro Jahresumsatz mit der neuen Richtlinie bestimmte Cyber-Security-Pflichten verbindlich umsetzen. Einige Betreiber sollen unabhängig ihrer Größe reguliert werden, z.B. Teile der digitalen Infrastruktur und der öffentlichen Verwaltung. In Deutschland erfolgt die Umsetzung möglicherweise mit dem IT-Sicherheitsgesetz 3.0.
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