Zertifizierung nach IT-Sicherheitskatalog §11 Abs. 1a EnWG
Mitteilung der BNetzA zur Betriebsführung durch Dritte
Durch Mitteilung der BNetzA vom 29.03.2022 wurde die Mitteilung vom 19.01.2021 abgelöst.
Für die Betriebsführung durch Dritte wurden neue Kriterien festgelegt. Die wesentliche Änderung ist die Zertifizierungspflicht von Betreibern von Verteilnetzen und Energieanlagen, die als Kritische Infrastruktur klassifiziert sind. Für konzerneigene Betriebsführer wurden Ausnahmen formuliert.
Für die Nachweiserbringung ist eine Frist bis 31.03.2024 festgesetzt.
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