Die Komplexität der Versorgungsnetze und die Anforderungen an eine sichere und zuverlässige Netzsteuerung nehmen zu. Das konventionelle Stromnetz wird zu einem sogenannten Smart Grid. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichte daher nach § 11 Absatz 1a EnWG in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) am 12. August 2015 den IT-Sicherheitskatalog. Der Katalog ergänzt das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG).